Länderbericht zur Herbsttagung 2018

Bundesland: Hamburg

Aktueller Stand der politischen Diskussion in Bezug auf Schulstrukturen und gegebenenfalls neue, aktuelle Entscheidungen diesbezüglich.

Weiterhin gilt der 2010 vereinbarte Schulfrieden, der im Bereich der weiterführenden Schulen ein Zwei-Säulen-Modell aus Stadtteilschule und Gymnasium vorsieht. Seit Jahren gibt es intensive Bemühungen der Behördenleitung, die Stadtteilschule als attraktive Schule für Schülerinnen und Schüler des gesamten Leistungsspektrums zu positionieren.

Gibt es in diesem Zusammenhang oder auch losgelöst davon eine Besoldungs- und Laufbahndebatte?

Die Besoldung der Grundschulleitungen wurde zum 01.08.2018 angepasst, bis auf ganz wenige Ausnahmen werden alle Grundschulschulleitungen mindestens mit A14 besoldet.
Das Missverhältnis zur Besoldungsstruktur an weiterführenden Schulen, an denen selbst Abteilungs-leitungen in der Regel nach A15 besoldet werden, die Schulleiterinnen und Schulleiter mit A16, bleibt bestehen.

Auch vor dem Hintergrund, dass zur Deckung des Personalbedarfs perspektivisch mit einer Anhebung der Eingangsbesoldung für Grundschullehrkräfte auf A13 zu rechnen ist, muss die Diskussion zukünftig fortgesetzt werden.

Wie ist der aktuelle Stand der gesetzlich festgelegten Funktion von Schulleitung und wie sieht die Realität diesbezüglich aus?

Die gesetzlich festgelegten Aufgaben der Schulleitung haben sich in den letzten Jahren nicht verändert. Es ist jedoch zu beobachten, dass das seit 2006 geltende Prinzip der selbstverantworteten Schule durch zunehmende Rechenschafts- und Berichtspflichten, sowie durch Regelungen, die die Selbstverantwortung der Schule einengen, zunehmend eingeschränkt wird. Hierzu zählen Regelungen über den Einsatz von Lehrkräften im Fachunterricht (sog. Mathematikoffensive) und die beabsichtigte Einführung eines sogenannten zweiten jährlichen Statusgesprächs mit der Schulaufsicht.

Neben dem weiterhin hohen Maß an durch die Schulleitungen zu erledigenden Verwaltungsaufgaben nimmt die Belastung durch neue Aufgaben und sich verändernde Rahmenbedingungen zu, ohne dass hierfür zeitliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Dazu zählen das obligatorische zweite Qualitätsentwicklungsgespräch mit der Schulaufsicht, mehr und mehr Vorgaben zum fachlichen Einsatz von Lehrkräften und die zunehmend schwerer werdende Rekrutierung von Personal.

Bitte stellen Sie aktuelle Entwicklung bzgl. der Interessenvertretung von Schulleiter/-innen dar.

Schulleitungen der verschiedenen Schulformen haben weiterhin die Möglichkeit, sich über einen Sprecherrat zu artikulieren. Die Sprecherinnen und Sprecher der einzelnen Schulformen treffen sich in der Regel monatlich mit den für die jeweilige Schulform zuständigen Fachaufsichten. Zweimal jährlich nehmen der Senator und der Leiter des Amts für Bildung an diesen Terminen teil. Eine Umsetzungspflicht der von den Sprecherinnen und Sprechern gemachten Anregungen besteht nicht.

Der VHS ist externer Vertreter dieser Interessen neben anderen Schulleiterinteressenvertretungen der verschiedenen Schulformen. Behördenintern gibt es einen gemeinsamen Personalrat für alle Lehrer und Schulleiter, der aufgrund des Zahlenverhältnisses im Personalsektor Lehrerinteressen vertritt. Schulleitungen haben keinen eigenen Personalrat.

Nachdem es im Sommer eine Pressemitteilung des Verbands der Gymnasialschulleitungen gegeben hat, die in der Schulbehörde viel Unruhe hervorgerufen hat, wurden der VHS im September zu einem Gespräch mit der Fachaufsicht für Grundschulen eigeladen. Dabei haben wir u.a. thematisiert, dass wir als Schulleitungsverband in der Vergangenheit besser in Entscheidungsprozesse der Behörde eingebunden waren. Das Treffen mit der Fachaufsicht soll fortan zweimal jährlich stattfinden.

Es ist ein gemeinsam vorbereitetes Gespräch zwischen dem Senator, dem Staatsrat und den DREI Schulleiterverbänden, (VHS, Stadtteilschulleiterverband und Verband der Gymnasialleitungen) für Ende November vorgesehen.

Bitte schildern Sie den Status Quo der Stellenbesetzung in Ihrem Bundesland bezogen auf Lehrkräfte und auf Schulleitungen.

Wenngleich die Situation bezüglich der Stellenbesetzung noch nicht so dramatisch ist wie in anderen Bundesländern, sind die Folgen des bundesweiten Personalmangels auch in Hamburg immer mehr zu spüren. Dies gilt für alle Ebenen, d.h. sowohl für Schulleitungen als auch für Lehrkräfte und sog. Pädagogisch therapeutisches Fachpersonal (Erzieher und Sozialpädagogen für Inklusion und Ganztag).

Nachdem die Politik diese Entwicklung lange nicht wahrhaben wollte und darauf verwies, dass Hamburg eine attraktive Stadt sei, die Bewerberinnen und Bewerber anzieht, beginnt man nun, die Probleme bei der Personalrekrutierung zu sehen und erste Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört auf Ebene der Lehrkräfte die Aufstockung der Ausbildungskapazitäten im Vorbereitungsdienst, die zum 01.02.2019 erstmalig zum Tragen kommt, sowie intensiver Bemühungen, potenzielle Führungskräfte an den Schulen zu identifizieren und zu fördern.

Auf die Frage, wie gezielt Personal für Schulen in Randlagen oder in sozial benachteiligten Gebieten gewonnen werden kann, gibt es hingegen noch keine Antwort.