Länderbericht zur Herbsttagung 2017
Bundesland: Hamburg
Aktueller Stand der politischen Diskussion in Bezug auf Schulstrukturen und gegebenenfalls neue, aktuelle Entscheidungen diesbezüglich.
Seit ca. 12 Jahren haben wir darauf hingearbeitet. Nun ist es soweit! Die Besoldungsanpassung für die Schulleitungen „kleiner Systeme“ unter 238 SuS ist auf den Weg ( in die Bürgerschaft ) gebracht. Zum kommenden Schuljahr werden alle Schulleitungen mit A14 als Eingangsbesoldung bezahlt. Alle Stellvertretungen mit A13 plus Zulage. Damit wird der Verantwortung, der Belastung und der Leitung einer selbstverantworteten Dienststelle Rechnung getragen. Hamburg intern hat die Besoldungsgerechtigkeit im gesamten Schulwesen damit eine Verbesserung erfahren.
Nach der erfolgreichen Volksinitiative „Guter Ganztag“ hat nun auch die Volksinitiative „Gute Inklusion“ gute Chancen, die integrative Versorgung an allen Hamburger Schulen zu verbessern. Die erforderlichen Unterschriften (10000) wurden deutlich erreicht (24000). Ein breites Bündnis von Institutionen hat die Initiative unterstützt.
Eine neue Dienstzeitvereinbarung für Lehrer und Lehrerinnen an Ganztagsschulen in eigener Verantwortung ( nicht mit Betreuungsträgern ) hat zu Auseinandersetzungen geführt. LuL können nur noch eingeschränkt im Ganztag eingesetzt werden.
Die Lehrerausbildung in Hamburg soll reformiert werden. Geplant sind ein gemeinsames Lehramt für Stadtteilschule und Gymnasium, sowie die Abtrennung des Grundschullehramtes mit der Verpflichtung sowohl Mathematik, als auch Deutsch zu Pflichtfächern zu machen. Zur Zeit werden ca. 30 Verbände bzw. Organisationen um Stellungnahme gebeten.
Gibt es in diesem Zusammenhang oder auch losgelöst davon eine Besoldungs- und Laufbahndebatte?
Die BSB ( Behörde für Schule und Berufsbildung ) als Anstellungsträger legt eine selbsterstellte Stellenbeschreibung zu Grunde, die nicht mit dem Sprecherrat bzw. dem VHS o.ä. rückgekoppelt wurde. Sie unterscheidet kaum zwischen Leitung und Stellvertretung. Die Geschäftsverteilung nimmt die Leitung in der selbstverantworteten Schule in HH selbständig vor. Die Arbeitszeitzuweisung ist allgemein und reicht nicht aus. Der Arbeitsumfang schulischer Leitungen in den vergangenen Jahren hat sich kontinuierlich erhöht.
Wir thematisieren jetzt verstärkt die hohe Arbeitsbelastung, den gestiegenen Arbeitsumfang, fehlende Aus- und Fortbildung, sowie den Wegfall der Unterrichtsverpflichtung. Außerdem ist dringend eine Personalvertretung für Schulleitungen erforderlich, die von den Gewerkschaften nicht geleistet wird.
Wie ist der aktuelle Stand der gesetzlich festgelegten Funktion von Schulleitung und wie sieht die Realität diesbezüglich aus?
Im Schulgesetz sind Bestellung von Schulleitungen und deren Aufgaben allgemein geregelt. Näheres regeln die jeweiligen Stellenausschreibungen in den verschiedenen Schulformen. Tatsächlich wachsen seit Jahren die schulischen Aufgaben in der Verwaltung und der pädagogischen Entwicklung. Weder Besoldung noch Arbeitsstrukturen tragen dieser Entwicklung Rechnung. Besetzungsprobleme und Abwanderung sind konkrete Folgen dieser politischen Entwicklung. Der Kontrolldruck ist parallel dazu gestiegen. Die Burnout-Rate steigt, inzwischen auch bei jüngeren Kollegen/innen. Die Unzufriedenheit wächst, Leitungsaufgaben sind derzeit nicht attraktiv. Junge Nachwuchskräfte lehnen unter der derzeitigen Bedingungen eine Leitungsaufgabe ab. Leitungskräfte mit hoher Belastung wandern auf niedrigere Positionen ab und werden dort z.T. besser bezahlt.
Bitte stellen Sie aktuelle Entwicklung bzgl. der Interessenvertretung von Schulleiter/-innen dar.
Schulleitungen der verschiedenen Schulformen haben die Möglichkeit sich über einen Sprecherrat zu artikulieren. Eine Umsetzungspflicht dieser „Anregungen“ besteht nicht.
Der VHS ist externer Vertreter dieser Interessen neben anderen Schulleiterinteressenvertretungen der verschiedenen Schulformen. Behörden intern gibt es einen gemeinsamen Personalrat für alle Lehrer und Schulleiter, der aufgrund des Zahlenverhältnisses im Personalsektor Lehrerinteressen vertritt. Schulleitungen haben keinen eigenen Personalrat.
Bei den DREI Schulleiterverbänden, dem VHS, dem Stadtteilschulleiterverband und dem der Gymnasialleitungen und Förderschulleitungen zeichnet sich seit kurzem ein Schulterschluss ab.
Zielsetzung ist, die oben geschilderten Missstände zu beheben.
Für den VHS:
Stephan Kufeke